Werbegestaltung
§ 3 UWG
- Claims & Werbeaussagen prüfen
- Unlautere geschäftliche Handlungen
Wirtschaft · Wettbewerbsrecht & HWG
UWG, Heilmittelwerbegesetz und Abmahnung: Wir vertreten Unternehmen sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.
Bundesweit · Unverbindliches Angebot
In Kürze
Im Überblick
Zehn Themenfelder, die im Wettbewerbsrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Werbegestaltung bis zur Verfügung.
§ 3 UWG
§§ 3, 3a HWG
§ 11 HWG
PAngV
Bevor Sie abmahnen
Nichts ungeprüft unterschreiben
Wenn die Abmahnung nicht reicht
Faires Verhalten im Markt
Wissensvorsprung sichern
Prävention statt Reaktion
Im Wettbewerbsrecht zählt beides: rechtssicher werben und sich gegen unlauteres Verhalten anderer wehren. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Unternehmen bei Durchsetzung wie Abwehr, gegenüber Wettbewerbern und vor Gericht.
Prävention ist günstiger als Abmahnung.
Fehlerhafte Formulierungen im Webauftritt oder in der Werbung führen schnell zu einer Abmahnung wegen Missachtung des UWG oder anderer Vorschriften. Wir beraten bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und prüfen Claims und Werbeaussagen vorab.
Preisangaben unterliegen der Preisangabenverordnung, mit klaren Vorgaben zu Grundpreis, Gesamtpreis und Preisklarheit. Wir prüfen Ihren gesamten Auftritt, bevor er live geht.
Stolperfalle Eine Werbekampagne ohne Prüfung von Claims und Preisangaben starten.
Hilft Werbemittel vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen.
Das HWG ist eines der strengsten Werberechte.
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet irreführende Werbung für Arzneimittel, Behandlungsmethoden und Medizinprodukte nach § 3 HWG, dazu Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel nach § 3a HWG. Ärzte, Apotheker, Therapeuten und Hersteller sind gleichermaßen betroffen.
§ 11 HWG setzt zusätzliche Grenzen für die Publikumswerbung. Wir prüfen Ihre Werbemittel gegen diesen engmaschigen Rahmen, bevor Wettbewerber es tun.
Hilft Heilmittelwerbung vorab auf HWG-Konformität prüfen lassen.
Stolperfalle Wirkaussagen für Arzneimittel oder Medizinprodukte ohne Prüfung nutzen.
Wettbewerbsrecht funktioniert in beide Richtungen.
Eine Abmahnung muss nach § 13 Abs. 2 UWG in Textform erfolgen, eine rein mündliche Abmahnung löst keine Kostenansprüche aus. Streitwerte bewegen sich oft zwischen 15.000 und 50.000 Euro, bei schweren Verstößen auch sechsstellig.
Wir mahnen für Sie berechtigt ab und prüfen erhaltene Abmahnungen auf Berechtigung, bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen können Sie sogar Kostenersatz verlangen.
Stolperfalle Eine Unterlassungserklärung oder Zahlung ungeprüft leisten.
Hilft Jede Abmahnung erst auf Berechtigung und Textform prüfen lassen.
Ignorieren erhöht die Kosten erheblich.
Wird eine Abmahnung ignoriert, folgt in der Regel der sofortige Antrag auf eine einstweilige Verfügung, was die Kosten für den Abgemahnten signifikant erhöht.
Wir vertreten Sie bei einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen, sowohl als Anspruchsteller als auch in der Verteidigung, und schützen dabei auch Ihre Geschäftsgeheimnisse.
Hilft Bei ignorierter Abmahnung frühzeitig die einstweilige Verfügung vorbereiten.
Stolperfalle Eine Abmahnung ignorieren und auf die Verfügung warten.
Ablauf
Wir klären, ob eine Abmahnung berechtigt ist oder Sie selbst abmahnen sollten.
Wir prüfen Werbemittel, Claims und Preisangaben vor der Veröffentlichung.
Wir mahnen ab oder wehren eine erhaltene Abmahnung fristgerecht ab.
Wir bleiben an Ihrer Seite, bei einstweiliger Verfügung und Klage.
Selbst-Check
Betrifft mich das Wettbewerbsrecht?
Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.
Stell oben ein, was auf dich zutrifft.
Häufige Fragen zu Wettbewerbsrecht & HWG
Nein, keine Frist verstreichen lassen, aber auch nichts ungeprüft unterschreiben oder zahlen. Wir prüfen die Berechtigung und die Textform der Abmahnung nach § 13 Abs. 2 UWG.
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet irreführende Werbung nach § 3 HWG und Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel nach § 3a HWG, § 11 HWG setzt zusätzliche Grenzen für die Publikumswerbung.
Streitwerte bewegen sich oft zwischen 15.000 und 50.000 Euro, bei schweren Verstößen auch sechsstellig. Die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren berechnen sich meist nach einer 1,3-Geschäftsgebühr aus diesem Wert.
Ja, stellt sich eine Abmahnung als rechtsmissbräuchlich heraus, können Sie die Erstattung Ihrer eigenen Anwaltsgebühren verlangen. Wir prüfen das für Sie.
Wird eine Abmahnung ignoriert, folgt in der Regel der Antrag auf eine einstweilige Verfügung, was die Kosten für Sie signifikant erhöht. Reagieren Sie daher fristgerecht.
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.
Zeit ist Geld, in diesem Sinne
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