Markenrecherche
Vor der Anmeldung prüfen
- Kollisionsrecherche
- Ähnliche Marken & Firmennamen
Medien · Markenrecht
Markenrecherche, Markenanmeldung bei DPMA und EUIPO, Durchsetzung und Abwehr von Abmahnungen: Wir sichern Ihr stärkstes Erkennungsmerkmal rechtlich ab.
Bundesweit · Unverbindliches Angebot
In Kürze
Im Überblick
Zehn Themenfelder, die im Markenrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Recherche bis zur Klage.
Vor der Anmeldung prüfen
National, EU, international
Portfolio im Blick
Vor und nach Eintragung
Ihre Rechte durchsetzen
Schutzrechtsverwarnung
Gerichtliches Verfahren
Verwertung der Marke
Über die Marke hinaus
Strategische Beratung
Eine Marke ist oft der wertvollste Vermögensgegenstand eines Unternehmens. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte, gegenüber Ämtern, Verletzern und vor Gericht.
Eine Eigenrecherche allein reicht nicht.
Vor jeder Anmeldung sollte eine professionelle Markenrecherche stehen, die nach älteren, verwechselbar ähnlichen Marken, Firmennamen und Werktiteln sucht. Eine positive Eigenrecherche ist nur ein erstes Zwischenergebnis, kein verlässlicher Schutz.
Wir begleiten die Anmeldung als deutsche Marke beim DPMA, als Unionsmarke beim EUIPO oder als internationale Registrierung bei der WIPO, je nachdem, wo Sie Schutz brauchen.
Stolperfalle Eine Marke anmelden, ohne vorher auf ältere Kollisionen zu prüfen.
Hilft Professionelle Kollisionsrecherche vor jeder Anmeldung durchführen.
Wer nicht überwacht, verliert Reaktionszeit.
Eine laufende Markenüberwachung zeigt frühzeitig, wenn Dritte ähnliche Zeichen anmelden. Nur innerhalb der Widerspruchsfrist lässt sich eine kollidierende Eintragung noch verhältnismäßig einfach verhindern.
Wir überwachen Ihr Portfolio, legen fristgerecht Widerspruch ein und betreiben, wo nötig, Löschungsverfahren gegen bereits eingetragene Marken.
Hilft Marke aktiv überwachen, um kollidierende Neuanmeldungen früh zu erkennen.
Stolperfalle Eine Widerspruchsfrist gegen eine kollidierende Anmeldung verstreichen lassen.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
Hohe Streitwerte im Markenrecht werden von manchen Markeninhabern bewusst als Druckmittel genutzt. Stellt sich eine Abmahnung als unberechtigte Schutzrechtsverwarnung heraus, haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihrer Verteidigungskosten.
Wir prüfen jede Abmahnung auf Berechtigung und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob Verteidigung oder eine negative Feststellungsklage der richtige Weg ist.
Stolperfalle Eine Unterlassungserklärung sofort und ungeprüft unterschreiben.
Hilft Jede Abmahnung erst auf Berechtigung prüfen lassen.
Bei einer Verletzung zählt Geschwindigkeit.
Wird Ihre Marke verletzt, stehen Ihnen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu. Reagiert der Verletzer nicht auf eine Abmahnung, folgt in der Regel eine einstweilige Verfügung.
Wir mahnen für Sie ab, erwirken einstweilige Verfügungen und führen, wo nötig, die Markenklage vor dem zuständigen Gericht.
Hilft Bei einer Verletzung schnell handeln, bevor Beweise verloren gehen.
Stolperfalle Eine Markenverletzung auf die leichte Schulter nehmen.
Ablauf
Wir klären Schutzumfang, Klasse und die passende Anmeldestrategie.
Wir begleiten die Anmeldung bei DPMA, EUIPO oder WIPO.
Wir überwachen Ihr Portfolio und reagieren auf kollidierende Anmeldungen.
Wir bleiben an Ihrer Seite, bei Verletzungen, Abmahnungen und Verfahren.
Selbst-Check
Betrifft mich das Markenrecht?
Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.
Stell oben ein, was auf dich zutrifft.
Häufige Fragen zum Markenrecht
Eine Eigenrecherche allein reicht nicht aus. Eine professionelle Markenrecherche prüft ältere, verwechselbar ähnliche Marken, Firmennamen und Werktitel und wird anwaltlich bewertet.
Das hängt vom gewünschten Schutzgebiet ab: national beim DPMA, EU-weit beim EUIPO, international über die WIPO als IR-Marke. Wir klären die passende Strategie.
Nicht immer. Manche Abmahnungen sind unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen, gegen die Sie sogar Kostenersatz verlangen können. Unterschreiben Sie nichts, bevor wir die Berechtigung geprüft haben.
Ihnen stehen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu. Reagiert der Verletzer nicht, folgt meist eine einstweilige Verfügung, notfalls eine Markenklage.
Ja, vor Eintragung per Widerspruch, danach per Löschungsverfahren. Beides ist fristgebunden, eine laufende Überwachung hilft, rechtzeitig zu reagieren.
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.
Zeit ist Geld, in diesem Sinne
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