Healthcare · Futtermittelrecht

Vom Stall bis zum Napf. Rechtlich abgesichert.

Zulassung, Zusatzstoffe und Kennzeichnung nach VO (EG) 178/2002, 183/2005, 1831/2003 und 767/2009: Wir bringen Hersteller von Nutz- und Heimtierfutter sicher durch das Futtermittelrecht.

Bundesweit · Unverbindliches Angebot

In Kürze

  • 24hReaktion bei akutem Bedarf
  • BundesweitVertretung vor Behörden & Gerichten
  • 1831/2003Zusatzstoffe nach EU-Verordnung
  • UnverbindlichErstes Strategiegespräch

Im Überblick

Themen im Futtermittelrecht

Zehn Themenfelder, die im Futtermittelrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Zulassung bis zum Rückruf.

Betriebszulassung

VO (EG) 183/2005

  • Betriebszulassung & Registrierung
  • Futtermittelhygiene (183/2005)

Zusatzstoffe

Tierernährung

  • Zulassung nach VO (EG) 1831/2003
  • Vormischungen & Einzelstoffe

Kennzeichnung

VO (EG) 767/2009

  • Deklaration nach VO (EG) 767/2009
  • Verkehrsfähigkeitsbescheinigung

Produktabgrenzung

Klassifikation entscheidet

  • Einzel-, Misch- & Ergänzungsfutter
  • Abgrenzung zu Tierarzneimittel

Unerwünschte Stoffe

Dioxine, Mykotoxine, Salmonellen

  • Unerwünschte Stoffe (RL 2002/32/EG)
  • Höchstgehalte & Kontamination

Heimtierfutter

Hund, Katze & Co.

  • Hunde-, Katzen- & Vogelfutter
  • Werbeaussagen & Health Claims

Arznei- & Spezialfutter

Spezialsegmente

  • Fütterungsarzneimittel
  • Tierische Nebenprodukte

Werbung & Wettbewerb

Werbung & UWG

  • Werbe- & Etikettenprüfung
  • Abmahnung & Wettbewerb

Amtliche Kontrolle

BVL & Landesbehörden

  • Verkehrs- & Verfütterungsverbote
  • Bußgeldbescheide

Rückruf & Verfahren

Krisenmanagement

  • Beanstandung & Warenrückruf
  • Aufbrauchfristen aushandeln

Von der Zulassung bis zum Rückruf, ein Ansprechpartner

Das Futtermittelrecht ist fast vollständig europäisch geprägt und verknüpft rechtliche mit naturwissenschaftlichen Fragen. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Hersteller und Händler von Nutz- und Heimtierfutter, gegenüber Behörden wie vor Gericht.

Ohne Zulassung kein Inverkehrbringen.

Das Futtermittelrecht ruht auf der Basis-Verordnung (EG) 178/2002 und der Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) 183/2005, ergänzt durch das LFGB. Sie regeln, wer Futtermittel herstellen und in Verkehr bringen darf, und unter welchen hygienischen Voraussetzungen.

Futtermittelzusatzstoffe brauchen eine eigene Zulassung nach VO (EG) 1831/2003, gestützt auf eine wissenschaftliche Risikobewertung. Wir begleiten Betriebs- und Zusatzstoff-Zulassung und arbeiten dabei mit naturwissenschaftlichen Experten zusammen.

Stolperfalle Einen Betrieb ohne Registrierung oder Zulassung nach VO 183/2005 betreiben.

Hilft Betriebszulassung und Zusatzstoff-Zulassung als getrennte Verfahren einplanen.

Die Deklaration entscheidet mit über die Verkehrsfähigkeit.

Die VO (EG) 767/2009 regelt Inverkehrbringen und Kennzeichnung von Futtermitteln bis ins Detail. Fehler bei Deklaration oder Zusammensetzung führen schnell zu Beanstandungen, gerade bei Heimtierfutter mit gesundheitsbezogenen Aussagen.

Wir prüfen Etiketten und Werbung auf Konformität, stellen bei Bedarf Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen aus und wehren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ab.

Hilft Deklaration und Werbeaussagen vor dem Druck rechtlich prüfen lassen.

Stolperfalle Mit Wirkaussagen werben, die das Produkt zum Tierarzneimittel machen.

Grenzwerte schützen Tier, Mensch und Ihr Produkt.

Unerwünschte Stoffe wie Dioxine, Schwermetalle, Mykotoxine oder Salmonellen unterliegen strengen Höchstgehalten, geprägt durch die Richtlinie 2002/32/EG. Werden sie überschritten, drohen Verkehrs- und Verfütterungsverbote.

Weil kontaminierte Futtermittel über Fleisch, Milch und Eier in die Lebensmittelkette gelangen können, prüft die amtliche Überwachung streng. Wir helfen, Eingangskontrollen und Lieferketten rechtssicher aufzustellen.

Stolperfalle Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe erst nach einer Kontamination prüfen.

Hilft Lieferketten und Eingangskontrollen auf VO- und RL-Grenzwerte ausrichten.

Im Ernstfall zählt jede Stunde.

Die amtliche Futtermittelüberwachung liegt bei den Landesbehörden, koordiniert vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Beanstandungen, Bußgeldbescheide und Rückrufe können einen Betrieb empfindlich treffen.

Wir prüfen die Vorwürfe, verteidigen Ihr Produkt und handeln, wo nötig, Aufbrauchfristen und rechtskonforme Anpassungen aus, gegenüber Behörden wie vor Gericht.

Hilft Bei einer Beanstandung sofort Frist und Aufbrauchoptionen prüfen.

Stolperfalle Einen Bußgeldbescheid ohne Prüfung der Vorwürfe akzeptieren.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch & Produkteinordnung

    Wir klären, wie Ihr Produkt einzuordnen ist und welche Verordnungen greifen.

  2. Zulassung & Registrierung

    Wir begleiten Betriebszulassung, Registrierung und, wo nötig, die Zusatzstoff-Zulassung.

  3. Kennzeichnung & Compliance

    Wir prüfen Deklaration, Kennzeichnung und Werbung auf Konformität.

  4. Laufende Betreuung

    Wir bleiben an Ihrer Seite, bei amtlichen Kontrollen, Beanstandungen und Rückrufen.

Selbst-Check

Betrifft mich das Futtermittelrecht?

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.

Ich stelle Futtermittel her oder bringe sie in Verkehr
Ich verwende oder vertreibe Futtermittelzusatzstoffe
Ich werbe mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Heimtierfutter
Mein Produkt wurde beanstandet oder abgemahnt

Stell oben ein, was auf dich zutrifft.

Unsicher? Sprechen wir drüber.

Häufige Fragen zum Futtermittelrecht

Futtermittelrecht: Was Sie wissen sollten

In der Regel ja. Je nach Tätigkeit brauchen Sie eine Registrierung oder eine Zulassung nach der Futtermittelhygiene-VO (EG) 183/2005. Wir prüfen für Sie, was konkret gilt.

Futtermittelzusatzstoffe dürfen nur nach Zulassung gemäß VO (EG) 1831/2003 verwendet werden, gestützt auf eine wissenschaftliche Risikobewertung. Wir begleiten das Verfahren.

Zusatzstoffe
1831/2003
wissenschaftliche Risikobewertung

Dann gilt statt des Futtermittelrechts das strengere Tierarzneimittelrecht. Gerade bei Heimtierfutter mit Wirkaussagen ist die Abgrenzung entscheidend, wir klären sie vorab.

Unerwünschte Stoffe wie Dioxine, Mykotoxine und Salmonellen unterliegen Höchstgehalten nach RL 2002/32/EG. Bei Überschreitung drohen Verkehrs- und Verfütterungsverbote. Wir helfen bei Vorsorge und Verteidigung.

Unerwünschte Stoffe
RL 2002/32/EG
Dioxine, Mykotoxine, Salmonellen

Zunächst zählt die Frist. Wir prüfen die Vorwürfe, verteidigen Ihr Produkt und handeln, wo möglich, Aufbrauchfristen aus, gegenüber der Behörde wie vor Gericht.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Zeit ist Geld, in diesem Sinne

Warten ist keine Strategie.

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