Betriebszulassung
VO (EG) 183/2005
- Betriebszulassung & Registrierung
- Futtermittelhygiene (183/2005)
Healthcare · Futtermittelrecht
Zulassung, Zusatzstoffe und Kennzeichnung nach VO (EG) 178/2002, 183/2005, 1831/2003 und 767/2009: Wir bringen Hersteller von Nutz- und Heimtierfutter sicher durch das Futtermittelrecht.
Bundesweit · Unverbindliches Angebot
In Kürze
Im Überblick
Zehn Themenfelder, die im Futtermittelrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Zulassung bis zum Rückruf.
VO (EG) 183/2005
Tierernährung
VO (EG) 767/2009
Klassifikation entscheidet
Dioxine, Mykotoxine, Salmonellen
Hund, Katze & Co.
Spezialsegmente
Werbung & UWG
BVL & Landesbehörden
Krisenmanagement
Das Futtermittelrecht ist fast vollständig europäisch geprägt und verknüpft rechtliche mit naturwissenschaftlichen Fragen. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Hersteller und Händler von Nutz- und Heimtierfutter, gegenüber Behörden wie vor Gericht.
Ohne Zulassung kein Inverkehrbringen.
Das Futtermittelrecht ruht auf der Basis-Verordnung (EG) 178/2002 und der Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) 183/2005, ergänzt durch das LFGB. Sie regeln, wer Futtermittel herstellen und in Verkehr bringen darf, und unter welchen hygienischen Voraussetzungen.
Futtermittelzusatzstoffe brauchen eine eigene Zulassung nach VO (EG) 1831/2003, gestützt auf eine wissenschaftliche Risikobewertung. Wir begleiten Betriebs- und Zusatzstoff-Zulassung und arbeiten dabei mit naturwissenschaftlichen Experten zusammen.
Stolperfalle Einen Betrieb ohne Registrierung oder Zulassung nach VO 183/2005 betreiben.
Hilft Betriebszulassung und Zusatzstoff-Zulassung als getrennte Verfahren einplanen.
Die Deklaration entscheidet mit über die Verkehrsfähigkeit.
Die VO (EG) 767/2009 regelt Inverkehrbringen und Kennzeichnung von Futtermitteln bis ins Detail. Fehler bei Deklaration oder Zusammensetzung führen schnell zu Beanstandungen, gerade bei Heimtierfutter mit gesundheitsbezogenen Aussagen.
Wir prüfen Etiketten und Werbung auf Konformität, stellen bei Bedarf Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen aus und wehren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ab.
Hilft Deklaration und Werbeaussagen vor dem Druck rechtlich prüfen lassen.
Stolperfalle Mit Wirkaussagen werben, die das Produkt zum Tierarzneimittel machen.
Grenzwerte schützen Tier, Mensch und Ihr Produkt.
Unerwünschte Stoffe wie Dioxine, Schwermetalle, Mykotoxine oder Salmonellen unterliegen strengen Höchstgehalten, geprägt durch die Richtlinie 2002/32/EG. Werden sie überschritten, drohen Verkehrs- und Verfütterungsverbote.
Weil kontaminierte Futtermittel über Fleisch, Milch und Eier in die Lebensmittelkette gelangen können, prüft die amtliche Überwachung streng. Wir helfen, Eingangskontrollen und Lieferketten rechtssicher aufzustellen.
Stolperfalle Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe erst nach einer Kontamination prüfen.
Hilft Lieferketten und Eingangskontrollen auf VO- und RL-Grenzwerte ausrichten.
Im Ernstfall zählt jede Stunde.
Die amtliche Futtermittelüberwachung liegt bei den Landesbehörden, koordiniert vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Beanstandungen, Bußgeldbescheide und Rückrufe können einen Betrieb empfindlich treffen.
Wir prüfen die Vorwürfe, verteidigen Ihr Produkt und handeln, wo nötig, Aufbrauchfristen und rechtskonforme Anpassungen aus, gegenüber Behörden wie vor Gericht.
Hilft Bei einer Beanstandung sofort Frist und Aufbrauchoptionen prüfen.
Stolperfalle Einen Bußgeldbescheid ohne Prüfung der Vorwürfe akzeptieren.
Ablauf
Wir klären, wie Ihr Produkt einzuordnen ist und welche Verordnungen greifen.
Wir begleiten Betriebszulassung, Registrierung und, wo nötig, die Zusatzstoff-Zulassung.
Wir prüfen Deklaration, Kennzeichnung und Werbung auf Konformität.
Wir bleiben an Ihrer Seite, bei amtlichen Kontrollen, Beanstandungen und Rückrufen.
Selbst-Check
Betrifft mich das Futtermittelrecht?
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Häufige Fragen zum Futtermittelrecht
In der Regel ja. Je nach Tätigkeit brauchen Sie eine Registrierung oder eine Zulassung nach der Futtermittelhygiene-VO (EG) 183/2005. Wir prüfen für Sie, was konkret gilt.
Futtermittelzusatzstoffe dürfen nur nach Zulassung gemäß VO (EG) 1831/2003 verwendet werden, gestützt auf eine wissenschaftliche Risikobewertung. Wir begleiten das Verfahren.
Dann gilt statt des Futtermittelrechts das strengere Tierarzneimittelrecht. Gerade bei Heimtierfutter mit Wirkaussagen ist die Abgrenzung entscheidend, wir klären sie vorab.
Unerwünschte Stoffe wie Dioxine, Mykotoxine und Salmonellen unterliegen Höchstgehalten nach RL 2002/32/EG. Bei Überschreitung drohen Verkehrs- und Verfütterungsverbote. Wir helfen bei Vorsorge und Verteidigung.
Zunächst zählt die Frist. Wir prüfen die Vorwürfe, verteidigen Ihr Produkt und handeln, wo möglich, Aufbrauchfristen aus, gegenüber der Behörde wie vor Gericht.
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.
Zeit ist Geld, in diesem Sinne
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