Persönlichkeitsrecht
Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG
- Namensnennung & Bildberichterstattung
- Privat- & Sozialsphäre
Medien · Presserecht
Gegendarstellung, Unterlassung und Persönlichkeitsrecht: Wir verteidigen Unternehmen, Führungskräfte und Personen mit öffentlicher Sichtbarkeit gegen unzulässige Berichterstattung.
Bundesweit · Unverbindliches Angebot
In Kürze
Im Überblick
Zehn Themenfelder, die im Presserecht regelmäßig zusammenkommen, von der Erstprüfung bis zur Klage.
Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG
Nur bei Tatsachenbehauptungen
Das häufigste Instrument
Bei unwahren Tatsachen
Bei schwerwiegenden Fällen
Besondere Sorgfaltspflichten
Der Kern jeder Entscheidung
Bevor der Beitrag erscheint
Wenn es schnell gehen muss
Wenn die Abmahnung nicht reicht
Presserecht ist Veröffentlichungs- und Berichterstattungsstreitrecht: Es kommt darauf an, wie schnell reagiert werden muss und welcher Anspruch wirtschaftlich trägt. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Unternehmen, Führungskräfte und öffentliche Personen, gegenüber Medien und vor Gericht.
Je früher, desto belastbarer die Einschätzung.
Bei einer Presseanfrage oder einem bevorstehenden Beitrag zählt jede Stunde. Hilfreich sind der konkrete Entwurf, Screenshots, die URL, der Fragenkatalog, die Frist und der vollständige Veröffentlichungszusammenhang.
Wir prüfen, ob eine Veröffentlichung rechtlich tragfähig ist, und ordnen Prozess-, Kommunikations- und Reputationsrisiken sauber, bevor der Beitrag erscheint.
Stolperfalle Auf eine Presseanfrage unvorbereitet oder ungeprüft antworten.
Hilft Beitrag, Fragenkatalog und Frist sofort geordnet sichern.
Formfehler sind der häufigste Grund für das Scheitern.
Das Recht auf Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen geregelt und nur gegenüber Tatsachenbehauptungen in periodischen Druckwerken durchsetzbar, mit engen Fristen und strengen Formvorgaben. Viele Gegendarstellungen scheitern an genau diesen Formalien.
Parallel lässt sich mit dem Unterlassungsanspruch eine Berichterstattung unterbinden, bei begründeter Wiederholungsgefahr durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Hilft Fristen der Gegendarstellung genau einhalten, sonst wird sie nicht abgedruckt.
Stolperfalle Eine Gegendarstellung ohne presserechtliche Formvorgaben einreichen.
Nicht jede unangenehme Berichterstattung ist rechtswidrig.
Im Zentrum jeder presserechtlichen Auseinandersetzung steht die Abwägung zwischen Pressefreiheit und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Verdachts- und identifizierende Berichterstattung unterliegen dabei besonderen Sorgfaltspflichten.
Wir bewerten, ob eine Berichterstattung die rechtlichen Grenzen überschreitet, und bereiten die Abwägung fundiert vor, gestützt auf aktuelle Rechtsprechung.
Stolperfalle Bei Verdachtsberichterstattung die Sorgfaltspflichten der Presse nicht prüfen.
Hilft Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht fundiert vorbereiten.
Das Internet vergisst nie, Geschwindigkeit zählt.
Bei drohender oder laufender Rechtsverletzung ist die einstweilige Verfügung das schärfste Instrument des Eilrechtsschutzes. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Ordnungsgelder oder sogar Ordnungshaft.
Führt die Abmahnung nicht zum Ziel, vertreten wir Sie vor den Pressekammern, mit substantiiertem Vortrag und den notwendigen Beweisen.
Hilft Bei drohender Veröffentlichung sofort den Eilrechtsschutz prüfen.
Stolperfalle Eine einstweilige Verfügung ignorieren oder zu spät reagieren.
Ablauf
Wir sichten Beitrag, Screenshots und Zeitleiste und bewerten die Rechtslage.
Wir setzen Gegendarstellung oder Unterlassung fristgerecht durch.
Wir bereiten die Abwägung vor und prüfen weitere Ansprüche.
Wir bleiben an Ihrer Seite, im Eilverfahren wie vor den Pressekammern.
Selbst-Check
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Häufige Fragen zum Presserecht
Nur bei Tatsachenbehauptungen in periodischen Druckwerken, nicht bei Meinungsäußerungen. Die Landespressegesetze setzen enge Fristen und strenge Formvorgaben, viele Gegendarstellungen scheitern daran.
Mit dem Unterlassungsanspruch, gestützt auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Bei begründeter Wiederholungsgefahr beseitigt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung diese Gefahr.
Zunächst müssen Sie die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung nachweisen. Widerruf und Richtigstellung setzen zudem voraus, dass kein berechtigtes Interesse an der Äußerung bestand.
Bei besonders schwerwiegenden Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht kann zusätzlich ein Anspruch auf Geldentschädigung bestehen. Maßgeblich sind Schwere des Eingriffs und Grad des Verschuldens.
Ja, bei Zuwiderhandlung gegen eine einstweilige Verfügung drohen Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Die Verfügung muss unbedingt beachtet werden.
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.
Zeit ist Geld, in diesem Sinne
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