Medien · Presserecht

Ihr guter Ruf. Unser Verteidigungsfall.

Gegendarstellung, Unterlassung und Persönlichkeitsrecht: Wir verteidigen Unternehmen, Führungskräfte und Personen mit öffentlicher Sichtbarkeit gegen unzulässige Berichterstattung.

Bundesweit · Unverbindliches Angebot

In Kürze

  • 24hReaktion bei akutem Bedarf
  • BundesweitVertretung vor Behörden & Gerichten
  • Art. 2 GGAllgemeines Persönlichkeitsrecht
  • UnverbindlichErstes Strategiegespräch

Im Überblick

Themen im Presserecht

Zehn Themenfelder, die im Presserecht regelmäßig zusammenkommen, von der Erstprüfung bis zur Klage.

Persönlichkeitsrecht

Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG

  • Namensnennung & Bildberichterstattung
  • Privat- & Sozialsphäre

Gegendarstellung

Nur bei Tatsachenbehauptungen

  • Anspruch nach Landespressegesetz
  • Enge Fristen & Formvorgaben

Unterlassung

Das häufigste Instrument

  • Wiederholungsgefahr
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Berichtigung

Bei unwahren Tatsachen

  • Widerruf & Richtigstellung
  • Nachweis der Unwahrheit

Geldentschädigung

Bei schwerwiegenden Fällen

  • Schwere des Eingriffs bewerten
  • Immaterieller Schaden

Verdachtsfragen

Besondere Sorgfaltspflichten

  • Verdachtsberichterstattung
  • Identifizierende Berichterstattung

Abwägung

Der Kern jeder Entscheidung

  • Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrecht
  • öffentliches Interesse

Presseanfragen

Bevor der Beitrag erscheint

  • Vor Veröffentlichung reagieren
  • Presseanfragen beantworten

Einstweilige Verfügung

Wenn es schnell gehen muss

  • Eilrechtsschutz
  • Ordnungsgeld bei Verstoß

Klageverfahren

Wenn die Abmahnung nicht reicht

  • Unterlassungsklage
  • Pressekammern & Anwaltszwang

Von der Erstprüfung bis zur Klage, ein Ansprechpartner

Presserecht ist Veröffentlichungs- und Berichterstattungsstreitrecht: Es kommt darauf an, wie schnell reagiert werden muss und welcher Anspruch wirtschaftlich trägt. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Unternehmen, Führungskräfte und öffentliche Personen, gegenüber Medien und vor Gericht.

Je früher, desto belastbarer die Einschätzung.

Bei einer Presseanfrage oder einem bevorstehenden Beitrag zählt jede Stunde. Hilfreich sind der konkrete Entwurf, Screenshots, die URL, der Fragenkatalog, die Frist und der vollständige Veröffentlichungszusammenhang.

Wir prüfen, ob eine Veröffentlichung rechtlich tragfähig ist, und ordnen Prozess-, Kommunikations- und Reputationsrisiken sauber, bevor der Beitrag erscheint.

Stolperfalle Auf eine Presseanfrage unvorbereitet oder ungeprüft antworten.

Hilft Beitrag, Fragenkatalog und Frist sofort geordnet sichern.

Formfehler sind der häufigste Grund für das Scheitern.

Das Recht auf Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen geregelt und nur gegenüber Tatsachenbehauptungen in periodischen Druckwerken durchsetzbar, mit engen Fristen und strengen Formvorgaben. Viele Gegendarstellungen scheitern an genau diesen Formalien.

Parallel lässt sich mit dem Unterlassungsanspruch eine Berichterstattung unterbinden, bei begründeter Wiederholungsgefahr durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Hilft Fristen der Gegendarstellung genau einhalten, sonst wird sie nicht abgedruckt.

Stolperfalle Eine Gegendarstellung ohne presserechtliche Formvorgaben einreichen.

Nicht jede unangenehme Berichterstattung ist rechtswidrig.

Im Zentrum jeder presserechtlichen Auseinandersetzung steht die Abwägung zwischen Pressefreiheit und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Verdachts- und identifizierende Berichterstattung unterliegen dabei besonderen Sorgfaltspflichten.

Wir bewerten, ob eine Berichterstattung die rechtlichen Grenzen überschreitet, und bereiten die Abwägung fundiert vor, gestützt auf aktuelle Rechtsprechung.

Stolperfalle Bei Verdachtsberichterstattung die Sorgfaltspflichten der Presse nicht prüfen.

Hilft Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht fundiert vorbereiten.

Das Internet vergisst nie, Geschwindigkeit zählt.

Bei drohender oder laufender Rechtsverletzung ist die einstweilige Verfügung das schärfste Instrument des Eilrechtsschutzes. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Ordnungsgelder oder sogar Ordnungshaft.

Führt die Abmahnung nicht zum Ziel, vertreten wir Sie vor den Pressekammern, mit substantiiertem Vortrag und den notwendigen Beweisen.

Hilft Bei drohender Veröffentlichung sofort den Eilrechtsschutz prüfen.

Stolperfalle Eine einstweilige Verfügung ignorieren oder zu spät reagieren.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstprüfung & Einordnung

    Wir sichten Beitrag, Screenshots und Zeitleiste und bewerten die Rechtslage.

  2. Gegendarstellung & Unterlassung

    Wir setzen Gegendarstellung oder Unterlassung fristgerecht durch.

  3. Abwägung & Ansprüche

    Wir bereiten die Abwägung vor und prüfen weitere Ansprüche.

  4. Durchsetzung & Verfahren

    Wir bleiben an Ihrer Seite, im Eilverfahren wie vor den Pressekammern.

Selbst-Check

Betrifft mich das Presserecht?

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.

Ich habe eine Presseanfrage oder einen bevorstehenden Beitrag erhalten
Über mich oder mein Unternehmen wurde unwahr berichtet
Ich stehe vor einer Veröffentlichung, die meine Privatsphäre berührt
Eine einstweilige Verfügung wurde gegen mich erlassen

Stell oben ein, was auf dich zutrifft.

Unsicher? Sprechen wir drüber.

Häufige Fragen zum Presserecht

Presserecht: Was Sie wissen sollten

Nur bei Tatsachenbehauptungen in periodischen Druckwerken, nicht bei Meinungsäußerungen. Die Landespressegesetze setzen enge Fristen und strenge Formvorgaben, viele Gegendarstellungen scheitern daran.

Gegendarstellung
Landespressegesetz
nur Tatsachen, enge Fristen

Mit dem Unterlassungsanspruch, gestützt auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Bei begründeter Wiederholungsgefahr beseitigt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung diese Gefahr.

Unterlassung
strafbewehrt
bei Wiederholungsgefahr

Zunächst müssen Sie die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung nachweisen. Widerruf und Richtigstellung setzen zudem voraus, dass kein berechtigtes Interesse an der Äußerung bestand.

Bei besonders schwerwiegenden Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht kann zusätzlich ein Anspruch auf Geldentschädigung bestehen. Maßgeblich sind Schwere des Eingriffs und Grad des Verschuldens.

Ja, bei Zuwiderhandlung gegen eine einstweilige Verfügung drohen Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Die Verfügung muss unbedingt beachtet werden.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Zeit ist Geld, in diesem Sinne

Warten ist keine Strategie.

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