Kennzeichnung
VO (EU) 1169/2011
- Pflichtangaben nach LMIV
- Nährwert- & Allergenkennzeichnung
Healthcare · Lebensmittelrecht
Kennzeichnung nach LMIV, Health Claims (HCVO), Novel Food und Irreführungsverbot: Wir bringen Hersteller, Händler und Gastronomie sicher durch das Lebensmittelrecht.
Bundesweit · Unverbindliches Angebot
In Kürze
Im Überblick
Zehn Themenfelder, die im Lebensmittelrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Kennzeichnung bis zum Rückruf.
VO (EU) 1169/2011
Gesundheitsbezogene Angaben
Was Werbung nicht darf
Innovative Lebensmittel
NEM & Functional Food
Stoffrecht
Hygiene & HACCP
Klassifikation entscheidet
Werbung & UWG
Krisenmanagement
Das Lebensmittelrecht ist ein engmaschiges Netz aus nationalen und europäischen Vorschriften. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Hersteller, Händler und Gastronomie durch Kennzeichnung, Werbung und den Ernstfall, gegenüber Behörden wie vor Gericht.
Das Etikett ist Ihr größtes Haftungsrisiko.
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO (EU) 1169/2011) schreibt vor, welche Pflichtangaben ein Lebensmittel tragen muss: von Zutatenverzeichnis und Allergenen über Nährwerte und MHD bis zur Herkunft. Fehler führen schnell zu Beanstandungen und Abmahnungen.
Wir prüfen Etikett und Rezeptur auf Vollständigkeit und Konformität, bevor Ihr Produkt in den Verkehr geht, und begleiten Sie bei Import und Export.
Stolperfalle Pflichtangaben oder Allergene auf dem Etikett unvollständig ausweisen.
Hilft Kennzeichnung nach LMIV vor dem Druck vollständig prüfen lassen.
Nicht jede Aussage über Gesundheit ist erlaubt.
Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben sind streng geregelt durch die Health-Claims-Verordnung (EG) 1924/2006 und die Liste zugelassener Angaben (EU) 432/2012. Dazu gilt das Irreführungsverbot aus Art. 7 LMIV und § 11 LFGB.
Unzulässige Aussagen sind der häufigste Grund für Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände. Wir prüfen Ihre Werbung vorab und halten sie rechtssicher.
Hilft Nur zugelassene Health Claims nach VO 432/2012 verwenden.
Stolperfalle Mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die nicht zugelassen sind.
Die Produktkategorie entscheidet über das Recht.
Neuartige Lebensmittel brauchen eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283. Ob Insektenprotein, CBD oder neue Extrakte, ohne Zulassung ist das Inverkehrbringen unzulässig.
Heikel ist zudem die Abgrenzung zwischen Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel. Wir prüfen Verkehrsfähigkeit und Produktkategorie, damit Sie nicht zwischen zwei Regelwerke geraten.
Stolperfalle Eine neuartige Zutat ohne Novel-Food-Zulassung vermarkten.
Hilft Verkehrsfähigkeit und Produktkategorie vor dem Launch klären.
Im Ernstfall zählt jede Stunde.
Abmahnungen von Wettbewerbern, der Wettbewerbszentrale oder dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) sind im Lebensmittelbereich häufig. Eine vorschnell unterschriebene Unterlassungserklärung bindet oft über Jahre.
Wir prüfen die Vorwürfe, wehren unberechtigte Abmahnungen ab und vertreten Sie bei einstweiligen Verfügungen, Klagen und behördlichen Beanstandungen.
Hilft Bei einer Abmahnung sofort Frist und Erfolgsaussichten prüfen.
Stolperfalle Eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.
Ablauf
Wir klären Produktkategorie, Verkehrsfähigkeit und den Weg in den Markt.
Wir prüfen Etikett, Pflichtangaben und Kennzeichnung nach LMIV.
Wir prüfen Health Claims und Werbung auf Zulässigkeit.
Wir bleiben an Ihrer Seite, bei Kontrollen, Abmahnungen und Rückrufen.
Selbst-Check
Betrifft mich das Lebensmittelrecht?
Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.
Stell oben ein, was auf dich zutrifft.
Häufige Fragen zum Lebensmittelrecht
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt Pflichtangaben wie Zutaten, Allergene, Nährwerte, MHD und Herkunft vor. Wir prüfen Ihr Etikett auf Vollständigkeit.
Nur zugelassene Angaben aus der Liste nach VO (EU) 432/2012 sind erlaubt, im Rahmen der Health-Claims-Verordnung. Alles andere kann eine Abmahnung auslösen. Wir prüfen Ihre Aussagen vorab.
Neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 brauchen vor dem Inverkehrbringen eine Zulassung. Wir klären, ob Ihr Produkt darunter fällt.
Sobald ein Produkt mit einer pharmakologischen Wirkung wirbt oder wirkt, kann es als Arzneimittel gelten. Die Abgrenzung ist heikel, wir prüfen sie vorab.
Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft, sie bindet oft über Jahre. Wir prüfen die Vorwürfe und wehren unberechtigte Abmahnungen ab.
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.
Zeit ist Geld, in diesem Sinne
Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Strategiegespräch. In 30 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.