Influencer-Kennzeichnung
§ 5a UWG, §§ 8, 22 MStV
- Werbung als solche erkennbar machen
- Testimonial, Sponsoring, Affiliate-Links
Medien · Social Media & E-Commerce
Werbekennzeichnung nach § 5a UWG, Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG, Digital Services Act und E-Commerce-Recht: Wir bringen Creator, Marken und Online-Händler sicher durch die Plattform-Ökonomie.
Bundesweit · Unverbindliches Angebot
In Kürze
Im Überblick
Zehn Themenfelder, die im Social-Media- und E-Commerce-Recht regelmäßig zusammenkommen, von der Kennzeichnung bis zur Abmahnung.
§ 5a UWG, §§ 8, 22 MStV
Löste das TMG ab (Mai 2024)
EU-weite Plattformregulierung
Verschärfte Transparenzpflichten
Influencer & Creator
Plattform-Konflikte
Fernabsatzrecht
Was der Checkout zeigen muss
Amazon, Etsy & Co.
Krisenmanagement
Plattform-Regulierung entwickelt sich schneller als jedes andere Rechtsgebiet. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Creator, Marken und Online-Händler durch Kennzeichnung, Verträge und den Ernstfall, gegenüber Plattformen, Behörden und vor Gericht.
Eine Gegenleistung bedeutet fast immer Kennzeichnungspflicht.
Wer für einen Social-Media-Post Geld oder eine geldwerte Leistung erhält, muss dies nach § 5a UWG als Werbung oder Anzeige kennzeichnen, das gilt auch für Testimonials, Sponsoring und Affiliate-Links. Der Medienstaatsvertrag verlangt zusätzlich, dass Werbung klar vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar bleibt.
Unterbleibt die Kennzeichnung, drohen Abmahnung, Ordnungsgeld und Ärger mit der Landesmedienanstalt. Wir prüfen Ihre Kampagnen und Postings vorab.
Stolperfalle Ein bezahltes Posting ohne Kennzeichnung als „Werbung“ veröffentlichen.
Hilft Kennzeichnungspflicht vor der Kampagne klar zwischen Marke und Creator regeln.
Das TMG gibt es nicht mehr.
Seit Mai 2024 basiert die Anbieterkennzeichnung auf § 5 DDG, das das frühere Telemediengesetz vollständig abgelöst hat. Parallel verlangt der europäische Digital Services Act (DSA) von Plattformen Melde-Mechanismen und Echtzeit-Werbekennzeichnung.
Wir prüfen Ihr Impressum, Ihre AGB und Nutzungsbedingungen auf den aktuellen Stand und begleiten die Umsetzung der DSA-Pflichten für Ihre Plattform oder App.
Hilft Impressum und AGB auf die aktuelle Rechtslage nach DDG prüfen lassen.
Stolperfalle Ein altes TMG-Impressum unverändert weiterverwenden.
Der Checkout ist Ihr größtes Abmahnrisiko.
Online-Shops brauchen rechtssichere AGB, eine korrekte Widerrufsbelehrung im Fernabsatz und eine Bestellführung, die der Button-Lösung entspricht. Preisangaben müssen der Preisangabenverordnung genügen.
Wer über Marktplätze wie Amazon oder Etsy verkauft, unterliegt zusätzlich der P2B-Verordnung und den Marktplatz-AGB. Wir prüfen Ihren gesamten Bestellprozess auf Konformität.
Stolperfalle Widerrufsrecht oder Button-Lösung im Checkout nur oberflächlich umsetzen.
Hilft AGB, Preisangaben und Widerrufsbelehrung vor dem Shop-Launch prüfen lassen.
Im Ernstfall zählt jede Stunde.
Abmahnungen wegen fehlender Kennzeichnung oder AGB-Verstößen sind häufig, ebenso unberechtigte Account-Sperrungen durch Plattformbetreiber, gegen die deutsche Gerichte inzwischen regelmäßig entscheiden.
Wir prüfen die Vorwürfe, wehren unberechtigte Abmahnungen ab und gehen, wo nötig, gegen Account-Sperrungen vor, außergerichtlich wie vor Gericht.
Hilft Bei einer Abmahnung sofort Frist und Erfolgsaussichten prüfen.
Stolperfalle Eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.
Ablauf
Wir klären Geschäftsmodell, Plattformen und den rechtlichen Rahmen.
Wir prüfen Kennzeichnung, Impressum, AGB und Verträge.
Wir begleiten Shop, Marktplatz-Auftritt oder Kampagne bis zum Launch.
Wir bleiben an Ihrer Seite, bei Abmahnungen, Sperrungen und Streitfällen.
Selbst-Check
Betrifft mich das Social-Media- und E-Commerce-Recht?
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Stell oben ein, was auf dich zutrifft.
Häufige Fragen zu Social Media & E-Commerce
Ja. Wer für einen Post eine Gegenleistung erhält, muss dies nach § 5a UWG als Werbung kennzeichnen. Das gilt auch für Testimonials, Sponsoring und Affiliate-Links.
Seit Mai 2024 gilt § 5 DDG, das Digitale-Dienste-Gesetz. Es hat das frühere Telemediengesetz (TMG) vollständig abgelöst. Ein altes TMG-Impressum sollte daher geprüft werden.
Der Digital Services Act verlangt von Plattformen unter anderem funktionierende Melde-Mechanismen und Echtzeit-Werbekennzeichnung. Für größere Plattformen gelten zusätzliche Transparenzpflichten.
Verbraucher haben im Fernabsatz grundsätzlich ein Widerrufsrecht, das korrekt belehrt werden muss. Fehlerhafte Belehrungen sind ein häufiger Abmahngrund. Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrung.
Zunächst zählt die Frist. Wir prüfen die Vorwürfe, wehren unberechtigte Abmahnungen ab und gehen bei Bedarf gegen Account-Sperrungen vor.
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.
Zeit ist Geld, in diesem Sinne
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