Medien · Social Media & E-Commerce

Sichtbar, skalierbar, abgesichert.

Werbekennzeichnung nach § 5a UWG, Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG, Digital Services Act und E-Commerce-Recht: Wir bringen Creator, Marken und Online-Händler sicher durch die Plattform-Ökonomie.

Bundesweit · Unverbindliches Angebot

In Kürze

  • 24hReaktion bei akutem Bedarf
  • BundesweitVertretung vor Behörden & Gerichten
  • DDGDigitale-Dienste-Gesetz
  • UnverbindlichErstes Strategiegespräch

Im Überblick

Themen im Social-Media- und E-Commerce-Recht

Zehn Themenfelder, die im Social-Media- und E-Commerce-Recht regelmäßig zusammenkommen, von der Kennzeichnung bis zur Abmahnung.

Influencer-Kennzeichnung

§ 5a UWG, §§ 8, 22 MStV

  • Werbung als solche erkennbar machen
  • Testimonial, Sponsoring, Affiliate-Links

Anbieterkennzeichnung

Löste das TMG ab (Mai 2024)

  • Impressum nach neuer Rechtsgrundlage
  • Pflichtangaben für digitale Dienste

Digital Services Act

EU-weite Plattformregulierung

  • Plattformpflichten & Melde-Mechanismen
  • Echtzeit-Werbekennzeichnung

KI-generierte Inhalte

Verschärfte Transparenzpflichten

  • Offenlegung der Erstellungsmethode
  • Kennzeichnungspflicht für KI-Content

Kooperationsverträge

Influencer & Creator

  • Nutzungsrechte & Exklusivität
  • Vergütung & Laufzeit

Account-Sperrung

Plattform-Konflikte

  • Vorgehen gegen unberechtigte Sperrung
  • Moderationsentscheidungen anfechten

E-Commerce AGB

Fernabsatzrecht

  • Widerrufsrecht im Fernabsatz
  • AGB für Online-Shops

Preisangaben

Was der Checkout zeigen muss

  • Preisangabenverordnung
  • Button-Lösung im Bestellprozess

Marktplatz-Recht

Amazon, Etsy & Co.

  • P2B-Verordnung
  • Marktplatz-AGB & Ranking-Transparenz

Abmahnung & Verfahren

Krisenmanagement

  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
  • Einstweilige Verfügung & Klage

Von der Kennzeichnung bis zur Abmahnung, ein Ansprechpartner

Plattform-Regulierung entwickelt sich schneller als jedes andere Rechtsgebiet. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Creator, Marken und Online-Händler durch Kennzeichnung, Verträge und den Ernstfall, gegenüber Plattformen, Behörden und vor Gericht.

Eine Gegenleistung bedeutet fast immer Kennzeichnungspflicht.

Wer für einen Social-Media-Post Geld oder eine geldwerte Leistung erhält, muss dies nach § 5a UWG als Werbung oder Anzeige kennzeichnen, das gilt auch für Testimonials, Sponsoring und Affiliate-Links. Der Medienstaatsvertrag verlangt zusätzlich, dass Werbung klar vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar bleibt.

Unterbleibt die Kennzeichnung, drohen Abmahnung, Ordnungsgeld und Ärger mit der Landesmedienanstalt. Wir prüfen Ihre Kampagnen und Postings vorab.

Stolperfalle Ein bezahltes Posting ohne Kennzeichnung als „Werbung“ veröffentlichen.

Hilft Kennzeichnungspflicht vor der Kampagne klar zwischen Marke und Creator regeln.

Das TMG gibt es nicht mehr.

Seit Mai 2024 basiert die Anbieterkennzeichnung auf § 5 DDG, das das frühere Telemediengesetz vollständig abgelöst hat. Parallel verlangt der europäische Digital Services Act (DSA) von Plattformen Melde-Mechanismen und Echtzeit-Werbekennzeichnung.

Wir prüfen Ihr Impressum, Ihre AGB und Nutzungsbedingungen auf den aktuellen Stand und begleiten die Umsetzung der DSA-Pflichten für Ihre Plattform oder App.

Hilft Impressum und AGB auf die aktuelle Rechtslage nach DDG prüfen lassen.

Stolperfalle Ein altes TMG-Impressum unverändert weiterverwenden.

Der Checkout ist Ihr größtes Abmahnrisiko.

Online-Shops brauchen rechtssichere AGB, eine korrekte Widerrufsbelehrung im Fernabsatz und eine Bestellführung, die der Button-Lösung entspricht. Preisangaben müssen der Preisangabenverordnung genügen.

Wer über Marktplätze wie Amazon oder Etsy verkauft, unterliegt zusätzlich der P2B-Verordnung und den Marktplatz-AGB. Wir prüfen Ihren gesamten Bestellprozess auf Konformität.

Stolperfalle Widerrufsrecht oder Button-Lösung im Checkout nur oberflächlich umsetzen.

Hilft AGB, Preisangaben und Widerrufsbelehrung vor dem Shop-Launch prüfen lassen.

Im Ernstfall zählt jede Stunde.

Abmahnungen wegen fehlender Kennzeichnung oder AGB-Verstößen sind häufig, ebenso unberechtigte Account-Sperrungen durch Plattformbetreiber, gegen die deutsche Gerichte inzwischen regelmäßig entscheiden.

Wir prüfen die Vorwürfe, wehren unberechtigte Abmahnungen ab und gehen, wo nötig, gegen Account-Sperrungen vor, außergerichtlich wie vor Gericht.

Hilft Bei einer Abmahnung sofort Frist und Erfolgsaussichten prüfen.

Stolperfalle Eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch & Einordnung

    Wir klären Geschäftsmodell, Plattformen und den rechtlichen Rahmen.

  2. Kennzeichnung & Verträge

    Wir prüfen Kennzeichnung, Impressum, AGB und Verträge.

  3. Umsetzung & Launch

    Wir begleiten Shop, Marktplatz-Auftritt oder Kampagne bis zum Launch.

  4. Laufende Betreuung

    Wir bleiben an Ihrer Seite, bei Abmahnungen, Sperrungen und Streitfällen.

Selbst-Check

Betrifft mich das Social-Media- und E-Commerce-Recht?

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.

Ich bin Creator, Influencer oder arbeite mit ihnen zusammen
Ich betreibe einen Online-Shop oder verkaufe über Marktplätze
Ich setze KI-generierte Inhalte in meiner Kommunikation ein
Mein Account wurde gesperrt oder ich wurde abgemahnt

Stell oben ein, was auf dich zutrifft.

Unsicher? Sprechen wir drüber.

Häufige Fragen zu Social Media & E-Commerce

Social Media & E-Commerce: Was Sie wissen sollten

Ja. Wer für einen Post eine Gegenleistung erhält, muss dies nach § 5a UWG als Werbung kennzeichnen. Das gilt auch für Testimonials, Sponsoring und Affiliate-Links.

Kennzeichnungspflicht
§ 5a UWG
bei jeder Gegenleistung

Seit Mai 2024 gilt § 5 DDG, das Digitale-Dienste-Gesetz. Es hat das frühere Telemediengesetz (TMG) vollständig abgelöst. Ein altes TMG-Impressum sollte daher geprüft werden.

Neue Rechtsgrundlage
§ 5 DDG
löste das TMG ab

Der Digital Services Act verlangt von Plattformen unter anderem funktionierende Melde-Mechanismen und Echtzeit-Werbekennzeichnung. Für größere Plattformen gelten zusätzliche Transparenzpflichten.

Verbraucher haben im Fernabsatz grundsätzlich ein Widerrufsrecht, das korrekt belehrt werden muss. Fehlerhafte Belehrungen sind ein häufiger Abmahngrund. Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrung.

Zunächst zählt die Frist. Wir prüfen die Vorwürfe, wehren unberechtigte Abmahnungen ab und gehen bei Bedarf gegen Account-Sperrungen vor.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Zeit ist Geld, in diesem Sinne

Warten ist keine Strategie.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Strategiegespräch. In 30 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.