Vertragsgestaltung
Kautelarjurisprudenz
- Rahmenverträge & Individualverträge
- Auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten
Wirtschaft · Vertragsrecht
Vertragsgestaltung, AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB und Durchsetzung im B2B: Wir sichern Unternehmen, Gründer und Inhouse-Teams von der ersten Klausel bis zur Klage ab.
Bundesweit · Unverbindliches Angebot
In Kürze
Im Überblick
Zehn Themenfelder, die im Vertragsrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Gestaltung bis zur Klage.
Kautelarjurisprudenz
§§ 305 ff. BGB
Wenn beide Seiten verweisen
Vertraulichkeit sichern
§§ 434 ff. BGB
Prüfen statt zahlen
Provision & Ausgleich
M&A-Verträge
Aktuelle Rechtsentwicklung
Wenn der Streit da ist
Verträge sind der juristische Rahmen jedes Unternehmens, sie regeln Lieferbeziehungen, Geheimhaltung, Kauf und Verkauf, Vergütung und Gewährleistung. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Unternehmen, Gründer und Inhouse-Teams von der ersten Klausel bis zur Durchsetzung vor Gericht.
Ein guter Vertrag denkt den Streitfall mit.
Musterverträge aus dem Internet bergen für Personen ohne juristische Kenntnisse erhebliche Risiken. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung, auch Kautelarjurisprudenz genannt, schützt vor späteren Streitigkeiten und schafft eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit.
Wir entwerfen Rahmen- und Individualverträge, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen, von wiederkehrenden Liefervereinbarungen bis zu komplexen Kooperationsverträgen.
Stolperfalle Einen Mustervertrag aus dem Internet ungeprüft übernehmen.
Hilft Interessen beider Seiten in die Vertragsgestaltung einbeziehen.
Unwirksame Klauseln lassen gesetzliche Regeln einspringen.
AGB unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Unwirksame Klauseln führen dazu, dass wesentliche Vertragsbestandteile entfallen und stattdessen die gesetzlichen Regelungen greifen, oft zum Nachteil des Verwenders.
Im B2B-Verkehr verweisen häufig beide Seiten in ihren E-Mails auf die eigenen AGB, dann ist oft unklar, welche Bedingungen überhaupt gelten. Wir klären solche Kollisionen und gestalten Ihre AGB rechtssicher.
Hilft AGB regelmäßig gegen aktuelle BGH-Rechtsprechung prüfen.
Stolperfalle Unwirksame AGB-Klauseln jahrelang unverändert weiterverwenden.
Nicht jede Klausel hält, was sie verspricht.
Bei Mängeln prüfen wir Gewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB, von Nacherfüllung bis Rücktritt. Vertragsstrafen lassen sich unter Umständen nach § 343 BGB gerichtlich herabsetzen, wenn sie unverhältnismäßig hoch sind.
Auch beim Handelsvertretervertrag lohnt der genaue Blick: Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB und nachvertragliche Wettbewerbsverbote werden oft ungenau geregelt.
Stolperfalle Eine Vertragsstrafe kommentarlos akzeptieren, ohne Angemessenheit zu prüfen.
Hilft Gewährleistungs- und Strafklauseln vor der Unterschrift genau lesen.
Bei Streit zählt eine klare Strategie.
Erfüllt eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht oder entsteht Streit über die Auslegung, prüfen wir Ansprüche auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung und setzen sie durch, außergerichtlich wie vor Gericht.
Bei Unternehmenskauf und -verkauf begleiten wir vom Letter of Intent über Share- oder Asset-Deal bis zum Post-Closing, inklusive internationaler Verträge nach UN-Kaufrecht.
Hilft Bei einer Vertragsstörung frühzeitig rechtliche Optionen prüfen.
Stolperfalle Eine Kündigung ohne Prüfung der Formvorgaben aussprechen.
Ablauf
Wir klären Ihr Geschäftsmodell, die Interessenlage und den Vertragstyp.
Wir entwerfen oder prüfen Verträge und AGB für Ihren konkreten Fall.
Wir verhandeln Konditionen mit Ihrem Vertragspartner.
Wir bleiben an Ihrer Seite, bei Streit, Kündigung und Durchsetzung.
Selbst-Check
Betrifft mich das Vertragsrecht?
Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.
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Häufige Fragen zum Vertragsrecht
Nein, eine Pflicht besteht nicht. Wer aber AGB verwendet, muss sie korrekt einbinden und rechtssicher formulieren, sonst drohen unwirksame Klauseln.
AGB-Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Unwirksame Klauseln entfallen ersatzlos, an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.
Dann ist oft unklar, welche AGB überhaupt gelten, ein klassisches Problem im B2B-Verkehr. Wir klären die Kollision und gestalten Ihre Einbeziehungsklauseln rechtssicher.
Ja, unter Umständen lässt sich eine unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafe gerichtlich nach § 343 BGB herabsetzen. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten.
Ausscheidende Handelsvertreter haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. Wir prüfen Höhe und Durchsetzbarkeit für Sie.
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.
Zeit ist Geld, in diesem Sinne
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