Wirtschaft · Vertragsrecht

Ein guter Vertrag verhindert den Streit.

Vertragsgestaltung, AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB und Durchsetzung im B2B: Wir sichern Unternehmen, Gründer und Inhouse-Teams von der ersten Klausel bis zur Klage ab.

Bundesweit · Unverbindliches Angebot

In Kürze

  • 24hReaktion bei akutem Bedarf
  • BundesweitVertretung vor Behörden & Gerichten
  • § 307 BGBAGB-Inhaltskontrolle
  • UnverbindlichErstes Strategiegespräch

Im Überblick

Themen im Vertragsrecht

Zehn Themenfelder, die im Vertragsrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Gestaltung bis zur Klage.

Vertragsgestaltung

Kautelarjurisprudenz

  • Rahmenverträge & Individualverträge
  • Auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten

AGB-Kontrolle

§§ 305 ff. BGB

  • Inhaltskontrolle nach § 307 BGB
  • Wirksame Einbeziehung

AGB-Kollision

Wenn beide Seiten verweisen

  • Kollidierende AGB im B2B
  • Battle of Forms

NDA & Geheimhaltung

Vertraulichkeit sichern

  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
  • Geschäftsgeheimnisgesetz-Standard

Gewährleistung

§§ 434 ff. BGB

  • Mängel & Gewährleistungsrechte
  • Rücktritt & Nacherfüllung

Vertragsstrafe

Prüfen statt zahlen

  • Herabsetzung nach § 343 BGB
  • Strategische Abwehrposition

Handelsvertretervertrag

Provision & Ausgleich

  • Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Unternehmenskauf

M&A-Verträge

  • Letter of Intent bis Post-Closing
  • Share Deal & Asset Deal

EU-Vertragsrecht

Aktuelle Rechtsentwicklung

  • Data Act, AI Act, CSDDD
  • Neue EU-Vorgaben ab 2025/2026

Durchsetzung & Streit

Wenn der Streit da ist

  • Durchsetzung & Abwehr von Ansprüchen
  • Kündigung & Vertragsauslegung

Von der Gestaltung bis zur Klage, ein Ansprechpartner

Verträge sind der juristische Rahmen jedes Unternehmens, sie regeln Lieferbeziehungen, Geheimhaltung, Kauf und Verkauf, Vergütung und Gewährleistung. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Unternehmen, Gründer und Inhouse-Teams von der ersten Klausel bis zur Durchsetzung vor Gericht.

Ein guter Vertrag denkt den Streitfall mit.

Musterverträge aus dem Internet bergen für Personen ohne juristische Kenntnisse erhebliche Risiken. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung, auch Kautelarjurisprudenz genannt, schützt vor späteren Streitigkeiten und schafft eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit.

Wir entwerfen Rahmen- und Individualverträge, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen, von wiederkehrenden Liefervereinbarungen bis zu komplexen Kooperationsverträgen.

Stolperfalle Einen Mustervertrag aus dem Internet ungeprüft übernehmen.

Hilft Interessen beider Seiten in die Vertragsgestaltung einbeziehen.

Unwirksame Klauseln lassen gesetzliche Regeln einspringen.

AGB unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Unwirksame Klauseln führen dazu, dass wesentliche Vertragsbestandteile entfallen und stattdessen die gesetzlichen Regelungen greifen, oft zum Nachteil des Verwenders.

Im B2B-Verkehr verweisen häufig beide Seiten in ihren E-Mails auf die eigenen AGB, dann ist oft unklar, welche Bedingungen überhaupt gelten. Wir klären solche Kollisionen und gestalten Ihre AGB rechtssicher.

Hilft AGB regelmäßig gegen aktuelle BGH-Rechtsprechung prüfen.

Stolperfalle Unwirksame AGB-Klauseln jahrelang unverändert weiterverwenden.

Nicht jede Klausel hält, was sie verspricht.

Bei Mängeln prüfen wir Gewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB, von Nacherfüllung bis Rücktritt. Vertragsstrafen lassen sich unter Umständen nach § 343 BGB gerichtlich herabsetzen, wenn sie unverhältnismäßig hoch sind.

Auch beim Handelsvertretervertrag lohnt der genaue Blick: Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB und nachvertragliche Wettbewerbsverbote werden oft ungenau geregelt.

Stolperfalle Eine Vertragsstrafe kommentarlos akzeptieren, ohne Angemessenheit zu prüfen.

Hilft Gewährleistungs- und Strafklauseln vor der Unterschrift genau lesen.

Bei Streit zählt eine klare Strategie.

Erfüllt eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht oder entsteht Streit über die Auslegung, prüfen wir Ansprüche auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung und setzen sie durch, außergerichtlich wie vor Gericht.

Bei Unternehmenskauf und -verkauf begleiten wir vom Letter of Intent über Share- oder Asset-Deal bis zum Post-Closing, inklusive internationaler Verträge nach UN-Kaufrecht.

Hilft Bei einer Vertragsstörung frühzeitig rechtliche Optionen prüfen.

Stolperfalle Eine Kündigung ohne Prüfung der Formvorgaben aussprechen.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch & Einordnung

    Wir klären Ihr Geschäftsmodell, die Interessenlage und den Vertragstyp.

  2. Gestaltung & Prüfung

    Wir entwerfen oder prüfen Verträge und AGB für Ihren konkreten Fall.

  3. Verhandlung

    Wir verhandeln Konditionen mit Ihrem Vertragspartner.

  4. Durchsetzung & Verteidigung

    Wir bleiben an Ihrer Seite, bei Streit, Kündigung und Durchsetzung.

Selbst-Check

Betrifft mich das Vertragsrecht?

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.

Ich möchte einen Vertrag oder AGB neu erstellen lassen
Meine AGB wurden lange nicht geprüft
Eine Vertragspartei erfüllt ihre Pflichten nicht
Ich plane einen Unternehmenskauf oder -verkauf

Stell oben ein, was auf dich zutrifft.

Unsicher? Sprechen wir drüber.

Häufige Fragen zum Vertragsrecht

Vertragsrecht: Was Sie wissen sollten

Nein, eine Pflicht besteht nicht. Wer aber AGB verwendet, muss sie korrekt einbinden und rechtssicher formulieren, sonst drohen unwirksame Klauseln.

AGB-Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Unwirksame Klauseln entfallen ersatzlos, an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.

Inhaltskontrolle
§ 307 BGB
unwirksame Klauseln entfallen ersatzlos

Dann ist oft unklar, welche AGB überhaupt gelten, ein klassisches Problem im B2B-Verkehr. Wir klären die Kollision und gestalten Ihre Einbeziehungsklauseln rechtssicher.

Ja, unter Umständen lässt sich eine unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafe gerichtlich nach § 343 BGB herabsetzen. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten.

Vertragsstrafe
§ 343 BGB
bei Unverhältnismäßigkeit

Ausscheidende Handelsvertreter haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. Wir prüfen Höhe und Durchsetzbarkeit für Sie.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Zeit ist Geld, in diesem Sinne

Warten ist keine Strategie.

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