Wirtschaft · Compliance & Strafrecht

Vorwurf ist kein Urteil. Wir sorgen dafür, dass es so bleibt.

Compliance-Management-Systeme, interne Untersuchungen und Unternehmensverteidigung nach § 30 OWiG: Wir begleiten Unternehmen und Entscheider durch Prävention und den Ernstfall.

Bundesweit · Unverbindliches Angebot

In Kürze

  • 24hReaktion bei akutem Bedarf
  • BundesweitVertretung vor Behörden & Gerichten
  • § 30 OWiGBußgeld gegen das Unternehmen
  • UnverbindlichErstes Strategiegespräch

Im Überblick

Themen in Compliance & Strafrecht

Zehn Themenfelder, die im Wirtschaftsstrafrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Prävention bis zur Durchsuchung.

CMS-Aufbau

Compliance-Management-System

  • Aufbau nach IDW PS 980
  • ISO 37001 & ISO 37301

Interne Untersuchungen

Internal Investigations

  • Aufklärung von Fehlverhalten
  • Gerichtsverwertbare Beweise

Unternehmenssanktionen

§ 30 OWiG

  • Bußgeld gegen das Unternehmen
  • Kein echtes Unternehmensstrafrecht in D

Wirtschaftsdelikte

Klassische Deliktsfelder

  • Korruption & Bestechung
  • Betrug & Untreue

Geldwäsche & Sanktionen

Geldwäsche & Außenwirtschaft

  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Kartellrecht

Wettbewerb & Vergabe

  • Submissionsabsprachen
  • Kartellrechtliche Verstöße

Unternehmensverteidigung

Koordinierte Strategie

  • Verteidigung von Unternehmen & Entscheidern
  • Sockelverteidigung

Durchsuchung & Ermittlung

Wenn Behörden vor der Tür stehen

  • Vertretung bei Durchsuchungen
  • Kontakt zu Ermittlungsbehörden

Schulung & Kultur

Nachhaltige Verankerung

  • Compliance-Schulungen
  • Interne Leitlinien & Kontrollen

Nachsorge & Optimierung

Nach der Aufarbeitung

  • Lessons Learned nach Vorfällen
  • Prozess- und Regelverbesserung

Von der Prävention bis zur Durchsuchung, ein Ansprechpartner

Regulatorische Anforderungen wachsen ständig, national wie international. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Unternehmen und Entscheider von der Prävention bis zur Verteidigung, gegenüber Behörden und vor Gericht.

Compliance mit Augenmaß schafft das Nötige, ohne das Unternehmen zu ersticken.

Ein wirksames Compliance-Management-System orientiert sich an anerkannten Standards wie IDW PS 980, ISO 37001 für Anti-Korruption oder ISO 37301 für Compliance allgemein. Entscheidend ist nicht das Dokument, sondern die gelebte Praxis im operativen Alltag.

Wir identifizieren strukturelle Schwachstellen und Risiken, bevor sie sich realisieren, und entwickeln ein CMS, das zu Ihrem Unternehmen passt, nicht ein Standardformular von der Stange.

Stolperfalle Ein Compliance-System nur auf dem Papier existieren lassen.

Hilft Ein CMS nach IDW PS 980 oder ISO 37301 wirklich im Alltag verankern.

Wer nicht aufklärt, haftet oft selbst.

Erhält ein Unternehmen Hinweise, die einen Compliance-Verdacht begründen, ist sofortiges Handeln erforderlich. Wird nicht ausreichend geprüft, ob und wie das Unternehmen geschädigt wurde, drohen Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführung eigene Haftungsrisiken.

Wir planen und führen interne Untersuchungen durch, sichern gerichtsverwertbare Beweise und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist.

Hilft Bei einem Hinweis sofort eine strukturierte interne Untersuchung starten.

Stolperfalle Einen Verdacht intern ignorieren oder unsauber aufklären.

Kein Unternehmensstrafrecht heißt nicht kein Risiko.

Anders als etwa in den USA kennt Deutschland kein Strafrecht, das unmittelbar das Unternehmen bestraft, Strafrecht knüpft an individuelle Schuld an. Unternehmen selbst können aber nach § 30 OWiG empfindliche Bußgelder treffen.

Korruption, Bestechung, Betrug, Untreue, Geldwäsche und Submissionsabsprachen sind die häufigsten Deliktsfelder. Wir prüfen Ihr Risiko und Ihre Kontrollmechanismen dagegen.

Stolperfalle Annehmen, ein Unternehmen könne in Deutschland nicht strafrechtlich belangt werden.

Hilft Bußgeldrisiken nach § 30 OWiG realistisch einplanen.

Im Ernstfall zählt jede Minute.

Stehen Ermittlungsbehörden vor der Tür oder droht eine Durchsuchung, entscheidet die erste Stunde häufig über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Wir bündeln straf- und zivilrechtliche Verteidigung, koordinieren die Sockelverteidigung mehrerer Beteiligter und vertreten Unternehmen und Entscheider gegenüber Behörden und vor Gericht.

Hilft Bei einer Durchsuchung sofort Kontakt zu uns aufnehmen, bevor Sie aussagen.

Stolperfalle Gegenüber Ermittlungsbehörden ohne Verteidiger Angaben machen.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch & Risikoanalyse

    Wir klären Risikoprofil, bestehende Strukturen und akuten Handlungsbedarf.

  2. CMS-Aufbau

    Wir bauen oder optimieren Ihr Compliance-Management-System.

  3. Interne Untersuchung

    Wir führen interne Untersuchungen durch, wo ein Verdacht besteht.

  4. Verteidigung & Vertretung

    Wir bleiben an Ihrer Seite, bei Ermittlungen, Durchsuchungen und Verfahren.

Selbst-Check

Betrifft mich das Wirtschaftsstrafrecht?

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.

Ich möchte ein Compliance-System aufbauen oder prüfen lassen
Ich habe Hinweise auf ein Fehlverhalten im Unternehmen
Behörden ermitteln gegen mein Unternehmen oder mich
Eine Durchsuchung steht bevor oder wurde bereits durchgeführt

Stell oben ein, was auf dich zutrifft.

Unsicher? Sprechen wir drüber.

Häufige Fragen zu Compliance & Strafrecht

Compliance & Strafrecht: Was Sie wissen sollten

Nein. Anders als etwa in den USA kennt Deutschland kein Strafrecht, das unmittelbar das Unternehmen bestraft. Unternehmen können aber nach § 30 OWiG mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Sanktion
§ 30 OWiG
Bußgeld, kein Unternehmensstrafrecht

Anerkannte Grundlagen sind der Prüfungsstandard IDW PS 980 sowie die Normen ISO 37001 für Anti-Korruption und ISO 37301 für Compliance allgemein. Entscheidend ist die gelebte Umsetzung im Alltag.

Standards
Anerkannte Grundlage
IDW PS 980, ISO 37001/37301

Sofortiges Handeln ist erforderlich. Wir planen und führen interne Untersuchungen durch, sichern gerichtsverwertbare Beweise und prüfen mit Ihnen die weiteren Schritte.

Zu den häufigsten Deliktsfeldern zählen Korruption, Bestechung, Betrug, Untreue, Geldwäsche und Submissionsabsprachen. Wir prüfen Ihr individuelles Risiko.

Machen Sie keine Angaben, bevor ein Verteidiger anwesend ist, und kontaktieren Sie uns sofort. Die erste Stunde entscheidet oft über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Zeit ist Geld, in diesem Sinne

Warten ist keine Strategie.

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