CMS-Aufbau
Compliance-Management-System
- Aufbau nach IDW PS 980
- ISO 37001 & ISO 37301
Wirtschaft · Compliance & Strafrecht
Compliance-Management-Systeme, interne Untersuchungen und Unternehmensverteidigung nach § 30 OWiG: Wir begleiten Unternehmen und Entscheider durch Prävention und den Ernstfall.
Bundesweit · Unverbindliches Angebot
In Kürze
Im Überblick
Zehn Themenfelder, die im Wirtschaftsstrafrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Prävention bis zur Durchsuchung.
Compliance-Management-System
Internal Investigations
§ 30 OWiG
Klassische Deliktsfelder
Geldwäsche & Außenwirtschaft
Wettbewerb & Vergabe
Koordinierte Strategie
Wenn Behörden vor der Tür stehen
Nachhaltige Verankerung
Nach der Aufarbeitung
Regulatorische Anforderungen wachsen ständig, national wie international. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Unternehmen und Entscheider von der Prävention bis zur Verteidigung, gegenüber Behörden und vor Gericht.
Compliance mit Augenmaß schafft das Nötige, ohne das Unternehmen zu ersticken.
Ein wirksames Compliance-Management-System orientiert sich an anerkannten Standards wie IDW PS 980, ISO 37001 für Anti-Korruption oder ISO 37301 für Compliance allgemein. Entscheidend ist nicht das Dokument, sondern die gelebte Praxis im operativen Alltag.
Wir identifizieren strukturelle Schwachstellen und Risiken, bevor sie sich realisieren, und entwickeln ein CMS, das zu Ihrem Unternehmen passt, nicht ein Standardformular von der Stange.
Stolperfalle Ein Compliance-System nur auf dem Papier existieren lassen.
Hilft Ein CMS nach IDW PS 980 oder ISO 37301 wirklich im Alltag verankern.
Wer nicht aufklärt, haftet oft selbst.
Erhält ein Unternehmen Hinweise, die einen Compliance-Verdacht begründen, ist sofortiges Handeln erforderlich. Wird nicht ausreichend geprüft, ob und wie das Unternehmen geschädigt wurde, drohen Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführung eigene Haftungsrisiken.
Wir planen und führen interne Untersuchungen durch, sichern gerichtsverwertbare Beweise und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist.
Hilft Bei einem Hinweis sofort eine strukturierte interne Untersuchung starten.
Stolperfalle Einen Verdacht intern ignorieren oder unsauber aufklären.
Kein Unternehmensstrafrecht heißt nicht kein Risiko.
Anders als etwa in den USA kennt Deutschland kein Strafrecht, das unmittelbar das Unternehmen bestraft, Strafrecht knüpft an individuelle Schuld an. Unternehmen selbst können aber nach § 30 OWiG empfindliche Bußgelder treffen.
Korruption, Bestechung, Betrug, Untreue, Geldwäsche und Submissionsabsprachen sind die häufigsten Deliktsfelder. Wir prüfen Ihr Risiko und Ihre Kontrollmechanismen dagegen.
Stolperfalle Annehmen, ein Unternehmen könne in Deutschland nicht strafrechtlich belangt werden.
Hilft Bußgeldrisiken nach § 30 OWiG realistisch einplanen.
Im Ernstfall zählt jede Minute.
Stehen Ermittlungsbehörden vor der Tür oder droht eine Durchsuchung, entscheidet die erste Stunde häufig über den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Wir bündeln straf- und zivilrechtliche Verteidigung, koordinieren die Sockelverteidigung mehrerer Beteiligter und vertreten Unternehmen und Entscheider gegenüber Behörden und vor Gericht.
Hilft Bei einer Durchsuchung sofort Kontakt zu uns aufnehmen, bevor Sie aussagen.
Stolperfalle Gegenüber Ermittlungsbehörden ohne Verteidiger Angaben machen.
Ablauf
Wir klären Risikoprofil, bestehende Strukturen und akuten Handlungsbedarf.
Wir bauen oder optimieren Ihr Compliance-Management-System.
Wir führen interne Untersuchungen durch, wo ein Verdacht besteht.
Wir bleiben an Ihrer Seite, bei Ermittlungen, Durchsuchungen und Verfahren.
Selbst-Check
Betrifft mich das Wirtschaftsstrafrecht?
Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.
Stell oben ein, was auf dich zutrifft.
Häufige Fragen zu Compliance & Strafrecht
Nein. Anders als etwa in den USA kennt Deutschland kein Strafrecht, das unmittelbar das Unternehmen bestraft. Unternehmen können aber nach § 30 OWiG mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.
Anerkannte Grundlagen sind der Prüfungsstandard IDW PS 980 sowie die Normen ISO 37001 für Anti-Korruption und ISO 37301 für Compliance allgemein. Entscheidend ist die gelebte Umsetzung im Alltag.
Sofortiges Handeln ist erforderlich. Wir planen und führen interne Untersuchungen durch, sichern gerichtsverwertbare Beweise und prüfen mit Ihnen die weiteren Schritte.
Zu den häufigsten Deliktsfeldern zählen Korruption, Bestechung, Betrug, Untreue, Geldwäsche und Submissionsabsprachen. Wir prüfen Ihr individuelles Risiko.
Machen Sie keine Angaben, bevor ein Verteidiger anwesend ist, und kontaktieren Sie uns sofort. Die erste Stunde entscheidet oft über den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.
Zeit ist Geld, in diesem Sinne
Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Strategiegespräch. In 30 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.