Healthcare · Biozid- & Chemikalienrecht

Biozide, Chemikalien, klare Linie.

Zulassung nach Biozid-VO (EU) 528/2012, REACH, CLP und die neue ChemBiozidDV: Wir bringen Hersteller und die chemische Industrie sicher durch die Regulierung.

Bundesweit · Unverbindliches Angebot

In Kürze

  • 24hReaktion bei akutem Bedarf
  • BundesweitVertretung vor Behörden & Gerichten
  • 528/2012Zulassung nach EU-Biozid-Verordnung
  • UnverbindlichErstes Strategiegespräch

Im Überblick

Themen im Biozid- & Chemikalienrecht

Zehn Themenfelder, die im Biozid- und Chemikalienrecht regelmäßig zusammenkommen, von der Zulassung bis zum Rückruf.

Biozid-Zulassung

Biozid-VO (EU) 528/2012

  • Wirkstoffgenehmigung
  • Produktzulassung nach Biozid-VO

REACH

Registrierung & Zulassung

  • Registrierung (EG 1907/2006)
  • SVHC & Beschränkungen

CLP-Kennzeichnung

CLP-VO (EG) 1272/2008

  • Einstufung & Kennzeichnung
  • Neue Gefahrenklassen

Sicherheitsdatenblätter

SDB & Etikett

  • Sicherheitsdatenblätter
  • Etiketten & Verpackung

ChemBiozidDV

Abgabebeschränkungen

  • Abgabeverbote nach §§ 10-13 ChemBiozidDV
  • Seit 1.1.2025 in Kraft

Produktabgrenzung

Klassifikation entscheidet

  • Abgrenzung zu Arzneimittel & Kosmetik
  • Behandelte Waren

Chemikaliengesetz

Nationales Stoffrecht

  • ChemG & Gefahrstoffverordnung
  • Chemikalienverbotsverordnung

Product Compliance

Import & Lieferkette

  • Import & Only Representative
  • Lieferketten-Compliance

Werbung & Wettbewerb

Werbung & UWG

  • Werbe- & Etikettenprüfung
  • Wettbewerbsrechtliche Grenzen

Rückruf & Verfahren

Krisenmanagement

  • Beanstandung & Rückruf
  • Behörden- & Gerichtsverfahren

Vom Wirkstoff bis zum Rückruf, ein Ansprechpartner

Kaum ein Wirtschaftsbereich hat sich zuletzt so schnell reguliert wie der Chemiesektor. Wir sortieren die vier Kernthemen für Sie und begleiten Hersteller und die chemische Industrie durch Zulassung, Kennzeichnung und den Ernstfall, gegenüber Behörden wie vor Gericht.

Ohne Zulassung kein Marktzugang.

Die Biozid-Verordnung (EU) 528/2012 regelt Zulassung und Vertrieb von Biozidprodukten EU-weit. Wirkstoffgenehmigung und Produktzulassung laufen dabei getrennt, mit eigenen Fristen und Anforderungen, die sich je nach Produktart und Mitgliedstaat unterscheiden.

Ob Unionszulassung, vereinfachte oder bezugnehmende Zulassung, wir klären den passenden Weg für Ihr Produkt und begleiten das Verfahren bis zur Entscheidung.

Stolperfalle Ein Produkt ohne genehmigten Wirkstoff in Verkehr bringen.

Hilft Wirkstoff- und Produktzulassung als getrennte Verfahren früh einplanen.

Kennzeichnung ist mehr als ein Etikett.

Zusätzlich zur Biozid-Zulassung greifen REACH (EG 1907/2006) und CLP (EG 1272/2008) mit eigenen Registrierungs-, Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten. Beide Regelwerke verlangen abgestimmte Sicherheitsbewertungen, Sicherheitsdatenblätter und Etiketten.

Neue CLP-Gefahrenklassen und die REACH-Revision, etwa zu endokrinen Disruptoren und PMT/vPvM-Stoffen, verschärfen die Anforderungen laufend. Wir halten Ihre Kennzeichnung auf aktuellem Stand.

Hilft Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt parallel zur Zulassung entwickeln.

Stolperfalle Neue CLP-Gefahrenklassen erst nach dem Druck der Etiketten prüfen.

Die Klassifikation entscheidet über das Regelwerk.

Die Abgrenzung von Biozidprodukten zu Arzneimitteln, Kosmetika und behandelten Waren ist in der Praxis oft die entscheidende Frage, denn davon hängt ab, welches Zulassungsregime greift.

Seit dem 1.1.2025 gelten zudem die Abgabeverbote und -beschränkungen der §§ 10-13 ChemBiozidDV. Wir prüfen, ob und wie Ihr Vertrieb davon betroffen ist.

Stolperfalle Produktklassifikation erst nach der Markteinführung klären.

Hilft Abgrenzung zu Arzneimittel, Kosmetik und behandelter Ware vorab festlegen.

Im Ernstfall zählt jede Stunde.

Kommt es zu Beanstandungen oder einem Rückruf, begleiten wir Sie bei der Kommunikation mit Behörden und Handelspartnern und prüfen die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs.

Wir vertreten Sie in verwaltungs- und zivilrechtlichen Verfahren auf nationaler und europäischer Ebene, mit dem Ziel, Schaden für Marktzugang und Reputation gering zu halten.

Hilft Krisenkommunikation und rechtliche Prüfung von Anfang an parallel führen.

Stolperfalle Bei einer Beanstandung ohne Fristenprüfung reagieren.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch & Produkteinordnung

    Wir klären, wie Ihr Produkt einzuordnen ist und welches Zulassungsregime greift.

  2. Zulassungsstrategie

    Wir entwickeln die Strategie für Wirkstoffgenehmigung und Produktzulassung.

  3. Kennzeichnung & Compliance

    Wir stimmen REACH- und CLP-Kennzeichnung auf die Zulassung ab.

  4. Laufende Betreuung

    Wir bleiben an Ihrer Seite, bei Marktüberwachung, Beanstandungen und Rückrufen.

Selbst-Check

Betrifft mich das Biozid- & Chemikalienrecht?

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft, wir sagen Ihnen, wo genauer hinzuschauen lohnt.

Ich stelle Desinfektions-, Schädlingsbekämpfungs- oder Konservierungsmittel her
Mein Produkt könnte auch als Kosmetikum oder Arzneimittel gelten
Ich bin von den neuen Abgabeverboten der ChemBiozidDV betroffen
Ich hatte bereits eine behördliche Beanstandung

Stell oben ein, was auf dich zutrifft.

Unsicher? Sprechen wir drüber.

Häufige Fragen zum Biozid- & Chemikalienrecht

Biozid- & Chemikalienrecht: Was Sie wissen sollten

Grundsätzlich ja. Wirkstoffgenehmigung und Produktzulassung sind eigene Verfahren nach der Biozid-VO (EU) 528/2012, wir prüfen für Sie den richtigen Weg.

Dann gilt ein anderes, meist strengeres Zulassungsregime. Eine frühzeitige Einordnung erspart Ihnen teure Kurskorrekturen.

Seit dem 1.1.2025 regeln die §§ 10-13 ChemBiozidDV Abgabeverbote und -beschränkungen für bestimmte Biozidprodukte. Wir prüfen, ob Ihr Sortiment betroffen ist.

ChemBiozidDV
seit 1.1.2025
§§ 10-13, Abgabebeschränkungen

Die REACH-Revision und neue CLP-Gefahrenklassen, etwa zu endokrinen Disruptoren und PMT/vPvM, können Einstufung und Kennzeichnung Ihrer Stoffe ändern. Wir gleichen Ihre Produkte dagegen ab.

Zunächst zählt die Frist für eine Stellungnahme oder einen Widerspruch. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie gegenüber der Behörde.

Reaktion
24 h
bei akutem Handlungsbedarf

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schildern Sie uns Ihren Fall, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Zeit ist Geld, in diesem Sinne

Warten ist keine Strategie.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Strategiegespräch. In 30 Minuten klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können.