Die deutsche Arzneimittelversorgung steht vor einer regulatorischen Wegscheide, die weitreichende Konsequenzen für das gesamte Ökosystem des Gesundheitsmarktes nach sich zieht.
Mit seinem wegweisenden Urteil vom 27. März 2025 (Az. I ZR 222/19) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die regulatorischen Fundamente für den digitalen Pharma-Vertrieb in Deutschland neu vermessen. Die Entscheidung klärt das spannungsreiche Verhältnis zwischen der apothekenrechtlichen Zulässigkeit des Marktplatz-Modells und den drakonischen Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts.
Die deutsche Apothekenlandschaft erfährt im Januar 2026 eine fundamentale Zäsur, die durch das Zusammentreffen von infrastruktureller Erosion – manifestiert in einem historischen Tiefstand von lediglich 16.601 Betriebsstätten – und einer disruptiven legislativen Neugestaltung durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) gekennzeichnet ist.
Der BGH-Beschluss Az. I ZR 235/16 fungiert als Katalysator für eine längst überfällige Bereinigung der Vertriebspraxis. Die Unklarheiten über die Reichweite von § 47 Abs. 3 AMG und die Vereinbarkeit mit Art. 96 der Richtlinie 2001/83/EG stellen ein signifikantes regulatorisches Risiko dar.

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